Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Gastaufnahmevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien aufgelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechten und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
  5. Die Einsparungen betragen 10% des Preises.
  6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 + 5 den errechneten Betrag zu zahlen.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Bad Iburg.

Mietvertragsobjekt: Der Mietvertrag bezieht sich auf die Nutzung der gemieteten Ferienwohnung in der Kurparkresidenz. Eine darüber hinaus gehenden Nutzung von kostenfreien und kostenpflichtigen Bereichen in der Kurparkresidenz kann nicht garantiert werden. Dazu gehören u.a. Schwimmbad- und Saunaanlage, Spielzimmer, Wintergarten, Sonnenterrasse, Tischtennisraum, Tiefgarage, Waschraum und weitere öffentliche kostenfreie und kostenpflichtige Einrichtungen der Kurparkresidenz. Sollte/n ein oder mehrere Bereich/e nicht nutzbar sein, kann keine Mietminderung verlangt werden.

Zahlung: Bei Erhalt der Reservierungsbestätigung werden 20% des Gesamtpreises als Anzahlung fällig, der Restbetrag muss bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei dem Vermieter eingegangen sein.

Reiserücktritts-Kostenversicherung: Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Krankheit, nicht antreten können oder abbrechen müssen, schützt Sie diese Versicherung vor den finanziellen Folgen. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsvertreter.

Reklamationen: Mängel der Leistung des Beherbergungsbetriebes hat der Gast unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Gästebeitrag: Der Gästebeitrag wird von der Stadt Cuxhaven erhoben und über den Vermieter abgerechnet.

Untervermietung: Eine Untervermietung an Dritte Personen oder der Einzug einer weiteren Person ist nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet.

Hausordnung: Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden in der Wohnung ausliegenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Ordnung kann einen Verweis aus der Ferienanlage nach sich ziehen, ohne das der bezahlte Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird.

Parken des PKW: Zur Ferienwohnung gehört ein nummerierter Parkplatz in der Tiefgarage.

Schlüssel: Der Gast hat bei Verlust der ihm ausgehändigten Schlüssel für den Schaden aufzukommen.

Sicherheitsleistung: Der Gast erklärt, dass er für Beschädigungen am Mietobjekt sowie des Inventars aufkommt.

Wohnungsausstattung: Die Wohnung ist komplett möbliert und verfügt über alle notwendigen Haushaltsgegenstände. Sollte Ausstattung wie z.B. Glas oder Porzellan zerbrechen, ist dieses – auch im Interesse der nachfolgenden Gäste mitzuteilen. Ebenso Schäden an den fest eingebautem oder losem Inventar.

Müll: Für die Trennung des Mülls stehen spezielle Behälter im Müllraum bzw. in der Tiefgarage zur Verfügung. Die Trennung muss strikt eingehalten werden, da die Tonnen sonst nicht geleert werden.

W-Lan: Der Service wird durch einen Drittanbieter zur Verfügung gestellt. Bei Ausfall, Nichterreichung bestimmter IP-Adressen oder Funktionseinschränkungen von Angeboten  wird keine Haftung übernommen. Ein technischer Support für die Einrichtung von Endgeräten wird nicht gestellt. Der Gast selbst haftet für alle unrechtmäßigen Handlungen über den W-Lan-Anschluss.

Rauchen: Das Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung erheben wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr und Desinfektion von mind. € 150,- und mehr je nach Aufwand. Wir behalten uns eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses vor, ohne Anrecht auf die Erstattung des Mietpreises.

Haustiere: Das Halten und Mitführen von Haustieren ist in der Wohnung nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung bedeutet die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses, ohne Anrecht auf eine Rückzahlung des Mietpreises, wir erheben eine zusätzliche Reinigungsgebühr und Desinfektion von mind. € 150,- und mehr je nach Aufwand.

Sonstiges: In der Nichtraucherwohnung dürfen keine Haustiere gehalten werden. Bettwäsche und Handtücher müssen mitgebracht werden. Bei Vorbestellung ist selbstverständlich auch eine kostenpflichtige Miete von Wäschepakten möglich. (1 Duschtuch & 2 Handtücher für das Badezimmer pro Person 5,- EUR, 1 Bettwäschegarnitur inkl. bezogenem Bett 10,- EUR pro Person 10,- EUR.) Strand- und Saunatücher sind bitte selbst mitzubringen.

Die Anreise kann ab 15.00 Uhr erfolgen, die Abreise hat bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.

Stefanie und Volker Hörning * Im Dorfe 10 * 49201 Dissen *Tel.: 05421/9319870